1. Beteiligung an den Wanderungen
Alle Wanderungen und Veranstaltungen werden rechtzeitig durch Aushang, Presse und Ein-
stellung im Internet bekannt gegeben. Sie finden bei jeder Witterung statt, können aber hier-
durch verkürzt oder durch den Wanderführer abgewandelt werden. Gäste sind zu allen
Veranstaltungen herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos. Bei An-
fahrten zu auswärtigen Wanderungen mit Pkw zahlen Mitfahrer pro angefangene 30 km
Fahrstrecke 1,50 € an den Fahrer.

2. Organisation und Führung der Wanderung
Der Wanderführer oder dessen Vertreter trifft alle Vorbereitungen für die Wanderung und
deren Durchführung. Es ist diesem überlassen, markante Punkte anzugehen, welche nur un-
wesentlich vom normalen Streckenverlauf abweichen. Wichtig ist es, dass der Wanderführer
ortskundig ist, anderenfalls kann dies durch eine Vorwanderung erfolgen. Er bestimmt eben-
falls die Ruhepausen und Rastplätze. Ein Vorauseilen von Wanderteilnehmern ist zu ver-
meiden. Der Wanderführer achtet auf eine gleichmäßige Belastung aller Teilnehmer und gibt
auch Schwächeren die Gelegenheit zu ausreichenden Erholungspausen. Wer die Wander-
gruppe vorzeitig verlassen will, hat dies dem Wanderführer mitzuteilen. Bei etwa auftreten-
den Unstimmigkeiten während der Wanderung wende man sich an den Wanderführer.

3. Haftung und Haftpflichtversicherung
Die dem Hauptverein gemeldeten Mitglieder sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltun-
gen (Wanderungen, Reisen, Führungen, Naturpflege usw.) unfall- und haftpflichtversi-
chert. Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Bei eigenmächtigem Verlassen der
Wandergruppe bestehen keinerlei Ansprüche auf Versicherungsleistungen im Falle eines
Unfalles bzw. Ereignisses gegenüber dem Eifelverein und der AXA Versicherung.
Bei Unfällen wird vom Wanderer tatkräftige Hilfe bei der Bergung und Betreuung Verun-
glückter erwartet und um Unterstützung des Wanderführers gebeten. Durch Antritt der Reise
oder Wanderung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.

4. Benutzung von Verkehrsstraßen
Verkehrsstraßen überquere man rechtwinklig zur Straße, benutze den Gehweg, benutze auf
offener Landstraße die linke Fahrbahnseite und wandere einzeln hintereinander. Eine Absi-
cherung der Wandergruppe bei Begehen von Verkehrsstraßen bei Dunkelheit ist vorne und
hinten durch geeignete Warnmittel (Warnweste, Reflektoren, Lampen) sicher zu stellen.

5. Schutz von Natur und Landschaft
Das Rauchen im Wald ist zu unterlassen. Es ist in der Zeit vom 1.3. bis 31.10. gesetzlich
verboten. Untersagt ist auch das Abpflücken und Zertreten geschützter Pflanzen und Blu-
men. Mitgeführte Hunde sollten grundsätzlich an der Leine geführt werden. Zum Schutz des
Wildes dürfen Schonungen nicht durchwandert werden. Bei Wanderungen im Ausland ist
den dortigen Gesetzen und Verordnungen Folge zu leisten. An Rastplätzen sind keine Über-
reste zurückzulassen oder zu vergraben.

6. Kleidung und Verpflegung
Eine den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung ist erbeten. Unzweckmäßige Klei-
dung erschwert das Wandern. Festes Schuhwerk mit guter Profilsohle erhöht die Trittsicher-
heit. Zum Ausgleich des Flüssigkeitverlustes während einer Wanderung werden das Mitfüh-
ren und die reichliche Flüssigkeitsaufnahme von kohlensäurefreien Getränken angeraten. Bei
längeren Wanderungen ohne Einkehrmöglichkeit wird unterwegs aus dem Rucksack ver-
pflegt. Vorgesehene Einkehrmöglichkeiten werden vorher bekannt gegeben.